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  • Autorenbild: François Nyfeler Googplace GmbH
    François Nyfeler Googplace GmbH
  • 31. Mai 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Die Swisscom-Tochtergesellschaft soll mit der Einführung eines Produktes für KMU, Mitstreiter behindert und Endkunden benachteiligt haben.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat gegen die Swisscom und deren Tochter Directories eine Untersuchung eröffnet. Der Grund dafür ist ein möglicher Verstoss gegen das Kartellgesetz.

Die Untersuchung dürfte rund zwei Jahren dauern, teilte die Weko am Dienstag mit. Es gebe Anhaltspunkte, dass Directories mit der Einführung der Swiss-List-Produkte Wettbewerber behindere und Endkunden benachteilige.

Im Rahmen der Untersuchung soll nun geprüft werden, ob Swisscom Directories tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung inne hat und sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhält.

Kritik an Preispolitik

Directories ist die Herausgeberin des gedruckten Telefonbuchs und Betreiberin der beiden Online-Verzeichnisdienste local.ch und search.ch. Im Frühjahr 2019 hat sie das Einheitsprodukt Swiss List eingeführt.

Directories habe mit der Einführung von Swiss List den Preis und die Bedingungen für die Ergänzung des Telefonbucheintrags grundlegend geändert, bemängelt die Weko. Neu würden verschiedene Produkte und Dienstleistungen nur noch gebündelt angeboten. Dies könne nach einer ersten Einschätzung zu einer Behinderung von Wettbewerbern und zur Benachteiligung der Marktgegenseite führen.

Swisscom Directories will laut eigenen Angaben den vorliegenden Schlussbericht der Vorabklärung im Detail prüfen und gegenüber dem Sekretariat der Wettbewerbskommission fristgerecht Stellung nehmen. Bis zum Abschluss der Untersuchung nehme man keine weitere Stellung, heisst es.

SDA

Publiziert: 07.09.2021, 07:58


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    François Nyfeler Googplace GmbH
  • 12. Aug. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. Jan. 2022

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